Herzliche Einladung an unsere Kunden und alle Interessierten zur offenen Baustellenbesichtigung der exklusiven Einfamilienhäuser "Am Tüsselbeck / Zum Steinacker" am Samstag, den 09.07.2016 in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Sonntag, den 10.07.2016 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Einfamilienhäuser ab ca. 110 m² Wfl. in neuangelegten kleinen Anliegerstraßen
Wer ein eigenes Haus kaufen möchte, sollte sich im Klaren darüber sein, dass es die perfekte Immobilie nicht gibt. Zugeständnisse und Kompromisse müssen fast immer bei schon bestehenden Immobilien gemacht werden. Vorteile bei einem gekauften Haus sind allerdings, dass ein Garten in den meisten Fällen schon angelegt ist und die Nachbarschaft im Vorfeld des Kaufs abgecheckt werden kann. Baut man, zum Beispiel über einen Bauträger, hat man diese Vorteile meistens nicht, allerdings gibt es dann mehr Möglichkeiten, die Immobilie nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten zu können.
Wie halte ich Räume im Sommer kühl?
Im Sommer herrschen in vielen Häusern und Wohnungen hohe Temperaturen und das eigene Zuhause gleicht einem Glutofen. Abhilfe schafft da häufig der Einbau einer Klimaanlage. Allerdings gibt es auch zahlreiche einfache Tipps und Tricks, um das eigene Heim im Sommer kühl zu halten. Bei starker Hitze sollten Bewohner am Tag immer die Rollladen soweit herunterlassen, dass keine direkte Sonneneinstrahlung in die Räume fällt. Gelüftet werden sollten Häuser und Wohnungen zudem nicht tagsüber, sondern frühstens abends oder bestenfalls nachts, wenn die Luft sich bereits abgekühlt hat. Geräte wie Computer oder Wäschetrockner geben sehr viel Wärme ab. PCs sollte man daher in den Sommermonaten nicht einfach ungenutzt den ganzen Tag eingeschaltet haben und die Wäsche stattdessen im Freien trocknen. Überdachungen und Sonnenschirme können zudem die Räume von der Wärme abschirmen.
Wann und wie oft darf ich im Garten grillen?
Kaum erwärmen die ersten Sonnenstrahlen deutsche Gärten und Terrassen geht die Grillsaison wieder los. Grillen ist in Deutschland ein regelrechter Volkssport. Doch des einen Freud ist des anderen Leid. Denn nicht jeder freut sich über Gerüche und Rauch vom Grill des Nachbarn. In NRW und in Brandenburg existieren dazu Grundlagen in der Rechtsprechung. Danach verbietet das Landesimmisionsschutzgesetz das Grillen, wenn Unbeteiligte, wie zum Beispiel Nachbarn, durch das Grillen belästigt werden. Fühlt dieser sich durch Qualm und Gerüche belästigt und ziehen diese sogar in seine Wohnräume, kann der Nachbar sich beschweren und es droht sogar ein Bußgeld.
Sichtschutz auf der Terrasse ist für viele ein Muss!
Gerade im Ruhrgebiet ist der Wohnraum knapp und viele Menschen leben dicht nebeneinander. Da ist auch für viele Hausbesitzer klar, dass sie auf einen Sichtschutz auf der eigenen Terrasse nicht verzichten wollen. Dieser verhilft den meisten Menschen zu mehr Privatsphäre und somit zu mehr Wohlgefühl in den Sommermonaten. Bei den verschiedenen Materialien hat man allerdings die Qual der Wahl. Es gibt unter anderem Trennwände aus Bambus, Weide oder Hasel, aber auch witterungsbeständige Abtrennungen aus Kunststoff.