25. Januar 2023
Am 1. Januar 2023 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft, mit dem höhere energetische Anforderungen an den Neubau gestellt werden.
Somit müssen alle Neubauten den EH55-Standard statt des bisher geltenden Standards EH75 erfüllen. Gleichzeitig wird die Anrechnung von am Gebäude erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien auf den Primärenergiebedarf deutlich vereinfacht.
Quelle: AIZ v. 12/22