Gebäudeenergie­gesetz (GEG 2023)

25. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2023) in Kraft, mit dem höhere energetische Anforderungen an den Neubau gestellt werden.

Somit müssen alle Neubauten den EH55-Standard statt des bisher geltenden Standards EH75 erfüllen. Gleichzeitig wird die Anrechnung von am Gebäude erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien auf den Primärenergiebedarf deutlich vereinfacht.

 

Quelle: AIZ v. 12/22